Der Presserat als Selbstkontrollgremium sieht nun bei zwei SZ-Artikeln Verstöße gegen den Pressekodex. Nun hat sich tatsächlich der „Presserat e.V.“ kritisch mit diesen beiden SZ-„Berichten“ befasst und jeweils eine Missbilligung ausgesprochen. Zu Beispiel 1 sagt der Presserat, dass damit die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt wurde. Anders als bei Rügen ist die Süddeutsche Zeitung bei Missbilligungen nicht dazu verpflichtet, diese zu veröffentlichen. Aktualisierung von 16:25 UhrIn einer vorherigen Version des Textes hieß es, die Süddeutsche Zeitung habe zwei Rügen vonseiten des Presserates erhalten, weswegen diese dazu angehalten wäre, diese Rügen auch abzubilden.
Source: Suddeutsche Zeitung January 18, 2024 12:07 UTC