Zum einen geht es um einen Artikel aus dem September 2023 der unter der Überschrift „Du gehörst nicht dazu“ erschien. Der Presserat beanstandete eine Bildunterschrift, in der es hieß, dass Flüchtlinge „manchmal“ ohne Pass nach Deutschland kämen. Diese Aussage verstoße laut Presserat gegen Ziffer 2 des Pressekodex, da fälschlicherweise der Eindruck entstehe, nur ein geringer Teil der geflüchteten Menschen käme ohne Pass nach Deutschland. Der Presserat sah in die Aussage Verstöße was den Wahrheitsgehalt angehe, als auch die Sorgfaltspflicht. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat die Missbilligungen durch den Presserat selbst öffentlich gemacht.
Source: Suddeutsche Zeitung January 16, 2024 14:30 UTC