Auch den »unkontrollierten Reiseverkehr« will das Land unterbinden, wie die Staatskanzlei in Schwerin am Dienstag mitteilte. Zwar habe der BdS zugesichert, das Kurzarbeitergeld von 60 Prozent, bei Kindern im Haushalt von 67 Prozent, auf 90 Prozent des Nettolohns ohne Zulagen aufzustocken. Für weitere rund eine Million Beschäftigte im Gastgewerbe gelte dies aber nicht, da der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) nicht mitgespielt habe. Zwar könnten sie Hilfen für Unternehmen ebenso in Anspruch nehmen, heißt es in einem Infoblatt für Soloselbständige der GEW Bayern. Da Jobcenter aber umfassende Nachweise über Vermögen und Einkommen fordern, ist unklar, wie die Anträge in der Praxis bearbeitet werden können.
Source: Junge Welt March 18, 2020 18:22 UTC