Herr Professor Günther, bei einer Wiederwahl werden Sie am Ende 18 Jahre im Amt sein. Das brandenburgische Hochschulgesetz sieht für Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten eine Amtszeit von sechs Jahren vor. Was ich auch sinnvoll finde, denn Sie brauchen vor allem beim ersten Mal ein, zwei Jahre, um überhaupt zu verstehen, was Sie wie bewirken können. Dass ich mich dazu entschieden habe, noch einmal anzutreten, liegt vor allem daran, dass es gerade an der Universität Potsdam sehr gut läuft und ich gerne noch ein paar weitere Bälle ins Tor bringen möchte. Nicht für mich persönlich, sondern für die Universität und damit für das Land Brandenburg.
Source: Die Welt September 18, 2023 11:46 UTC