Um die Grundlagen für den Rechtsanspruch zu legen, haben Bund, Land und Kommunen zunächst gemeinsam die sogenannten Beschleunigungsmittel bereitgestellt, also Gelder für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung in den Kommunen. Nordrhein-Westfalen erhält auf diese Weise Rückflüsse in Höhe von rund 44,7 Millionen Euro, sodass sich das Gesamtvolumen der für Nordrhein-Westfalen verfügbaren Bundesmittel auf rund 624 Millionen Euro erhöht. Bei einer Förderquote von 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent (Länder und Kommunen) belaufen sich die Basismittel einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen auf rund 892 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung die OGS-Ausgaben zur Finanzierung des Personals stetig und stark erhöht – von rund 454 Millionen Euro im Jahr 2017 auf rund 715 Millionen Euro im Landeshaushalt 2023. Der Haushaltsentwurf 2024 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel um 65 Millionen Euro auf dann rund 780 Millionen Euro vor.
Source: Die Welt October 18, 2023 13:17 UTC