Pegasus-Berichterstattung: BGH verneint Unterlassungsanspruch Marokkos gegen Zeit und Süddeutsche Zeitung - News Summed Up

Pegasus-Berichterstattung: BGH verneint Unterlassungsanspruch Marokkos gegen Zeit und Süddeutsche Zeitung


Februar 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem ausländischen Staat keine äußerungsrechtlichen Unterlassungsansprüche gegen inländische Medien zustehen. Zivilsenat wies die Revisionen des Königreichs Marokko gegen die Zeit Online und die Süddeutsche Zeitung zurück und bestätigte damit die Urteile der Vorinstanz (VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23). Kein Unterlassungsanspruch aus Persönlichkeitsrecht oder StaatenehreDer BGH verneinte einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. Ein Staat sei weder Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts noch besitze er eine persönliche Ehre. StGB schützten ausländische Staaten nicht; auch die speziellen Strafnormen zum Schutz ausländischer Staaten enthielten keinen Tatbestand zur Ahndung bloßer Ansehensverletzungen.


Source: Suddeutsche Zeitung February 24, 2026 13:25 UTC



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