„Hochschulen haben ihren Publikumsverkehr bis zum 31. März 2021 zu untersagen.“ Dieser Satz aus der Senatsmitteilung über die geänderte Infektionsschutzverordnung dürfte Studierende und Lehrende alarmieren. Ansonsten stimmten die Maßnahmen mit denen überein, die Senatskanzlei Wissenschaft und Hochschulen vor einer Woche mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie „proaktiv“ beschlossen haben. Das seien im bundesweiten Vergleich die bislang weitgehendsten Bestimmungen für Hochschulen, sagt Matthias Kuder, Sprecher der Senatskanzlei Wissenschaft. Er vermisse von der Politik eine „gewisse Wertschätzung“ der Arbeit, die die Lehrenden an den Hochschulen leisten.
Source: Der Tagesspiegel October 28, 2020 16:18 UTC