Wer ist eigentlich ein Nachbar und darf als solcher Pakete für die eigentlichen Empfänger annehmen? Über die Frage, ob die Deutsche Post das genauer definieren muss, musste sie sich nun vor dem Oberlandesgericht Hamm mit Verbraucherschützern streiten – und war erfolgreich. Die Richter wiesen eine entsprechende Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) am Donnerstag als unbegründet zurück. Mit der Klage wollten sich die Verbraucherschützer für „mehr Transparenz“ einsetzen, hatte Ramona Pop, Vorstandsmitglied des VZBV, im Vorfeld gesagt. Die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post, die zum Bonner DHL-Konzern gehört, seien zu lasch und ermöglichten aus ihrer Sicht „zu viel Spielraum“.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 06, 2026 07:13 UTC