Die Szene in Laschets Wahllokal in Aachen sorgte am Sonntag im Netz prompt für Diskussionen. Auch die Wahlentscheidung von Laschets Frau, die ebenfalls kurz darauf ihre Stimme abgab, ist zum Teil auf den Fotos erkennbar. «Der Wahlvorstand hat Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. «Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.» Laschet konnte seinen Stimmzettel am Sonntag einwerfen. Auf der Webseite der Bundeswahlleitung stehen Regeln zur Stimmabgabe, aus denen hervorgeht, dass die Wahlentscheidung nicht bei der Stimmabgabe erkennbar sein darf.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung September 26, 2021 12:22 UTC