Die CDU hat sich mit großer Geschlossenheit für Abweichungen vom Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft ausgesprochen - obwohl solche Ausnahmen nach einer Prüfung des Bundesagrarministeriums rechtlich gar nicht möglich sind. „Der Mindestlohn schwächt die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe und damit unsere Versorgungssicherheit in Deutschland“, heißt es in dem Antrag. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert - dies gelte auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. Das sei eine politische Frage, die juristische Frage könne man danach klären. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt bis 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde.
Source: Der Tagesspiegel February 21, 2026 15:54 UTC