Der Mann hatte seinen Wunsch nach Schutz mit seiner Einberufung zum Militär begründet. AnzeigeEin syrischer Flüchtling mit eingeschränktem Schutz hat nach einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) keinen Anspruch auf einen umfassenden Flüchtlingsstatus. Sollte er jetzt nach Syrien zurückkehren müssen, drohe ihm eine Zwangsrekrutierung, argumentierte er. Auch befürchte er, dass er aufgrund seiner Flucht als Regimegegner gelte und verhaftet und misshandelt werden würde. Die Zahl der Verfahren hat sich im abgelaufenen Jahr gegenüber 2016 auf rund 200.000 verdoppelt, wie der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, sagte.
Source: Die Welt January 12, 2018 13:17 UTC