Unbemerkt und ohne Zustimmung der Betroffenen speichert der amerikanische Social-Media-Konzern Meta Daten von Internetnutzern, wenn diese auf anderen Websites unterwegs sind. Das jedoch verstößt gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, wie das Oberlandesgericht Dresden jetzt in vier parallel verhandelten Verfahren entschieden hat. In einem früheren Verfahren hatte das Oberlandesgericht München im Dezember 2025 das gesamte Geschäftsmodell von Meta mit den „Business Tools“ für unzulässig erklärt (Az. „Meta Business Tools“ tracken Daten im HintergrundDie Klagen drehen sich um die sogenannten „Meta Business Tools“: Analysesoftware, die etwa 30 bis 40 Prozent aller Webseitenbetreiber in ihre Internetseiten oder Apps einbinden. In Deutschland gebe es knapp 50 Millionen betroffene Instagram- und Facebook-Nutzer, die gegen Metas illegale Überwachung vorgehen könnten.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 05, 2026 18:02 UTC