Wer im Pflege- und Gesundheitsbereich arbeitet, muss ab Mitte März gegen das Coronavirus geimpft sein – oder strenge Ausnahmekriterien erfüllen. März müssen Beschäftigte zum Beispiel in Krankenhäusern nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Lesen Sie auch Kampf gegen die Pandemie Was hinter dem Zaudern der Ampel bei der Impfpflicht stecktWas heißt „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ eigentlich? In der Abmahnung weist der Arbeitgeber darauf hin, dass eine Kündigung droht – wenn der oder sie Beschäftigte den Nachweis weiterhin nicht erbringt. „Nach der einseitigen Belastung der Pflege durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wächst an vielen Orten die Gefahr, dass Pflegekräfte dem Beruf den Rücken kehren.
Source: Die Welt January 12, 2022 15:14 UTC