Die „Raiffeisen – meine Bank“ muss betroffene Kunden entschädigen. picture alliance/dpa | Bernd WeißbrodDie von der „Raiffeisenbank – meine Bank“ erhobenen Negativzinsen waren rechtswidrig, urteilte ein Gericht laut der „FAZ“ im Oktober. In einem neuen Urteil entschied das Gericht: Die Negativzinsen der „Raiffeisen – meine Bank“ seien rechtswidrig gewesen. Demnach habe die betroffene Bank minus 0,5 Prozent Zinsen für Neukunden erhoben und das schon ab einem extrem niedrigen Freibetrag. Die Bank muss dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zufolge jetzt die Gebühren an die betroffenen Kunden zurückzahlen.
Source: Neues Deutschland December 15, 2022 14:02 UTC