Berlin (dpa) - Mit dem neuen Wehrdienstgesetz müssen sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte, führte der Sprecher aus. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen.“ Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Regelung galt auch im Kalten KriegDie Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen.
Source: Suddeutsche Zeitung April 04, 2026 20:37 UTC