Das Land hat die Kriterien der Streckenfreigabe für Lang-Lkw evaluiert, überarbeitet und weiterentwickelt. Die Verkehrssicherheit ist weiterhin zentrale Voraussetzung dafür, ob eine Strecke mit dem Lang-Lkw befahren werden darf. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zum künftigen Einsatz von Lang-Lkw wurden die bisher vom Land Baden-Württemberg angewendeten Kriterien zur Freigabe von Strecken für Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 überprüft, neu bewertet und überarbeitet. Minister Winfried Hermann sagte hierzu: „Wir lassen Lang-Lkw nach wie vor nur dort fahren, wo es sicher ist. Minister Hermann: „Ziel der Befahrbarkeitsprüfung als künftig einziges Kriterium ist für mich, Lang-Lkw auch auf problemlos befahrbaren, langen Strecken zuzulassen, dabei aber Ortsdurchfahrten möglichst zu vermeiden.
Source: Neues Deutschland November 16, 2023 14:39 UTC