Die Gerichtsmedizin der Charité war, wie berichtet, schneller als Müller: Die Rechnungen für die Untersuchung der Toten wurden bereits drei Tage nach dem Anschlag verschickt. In den letzten Wochen hätten ihn aus der ganzen Welt Gesten der Anteilnahme erreicht, die er nun weitergeben wolle. Dezember verschickte sie die standardisierte Rechnung für die „Untersuchung eines Toten (unbekannt) einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung eines Leichenschauscheins“. Die Anschriften der Angehörigen der Todesopfer waren einfacher zu ermitteln als diejenigen der Verletzten, die in verschiedenen Krankenhäusern lagen, heißt es. Nach dem Berliner Bestattungsgesetz müssten die Angehörigen die Kosten der Obduktion übernehmen.
Source: Der Tagesspiegel February 21, 2017 07:18 UTC