Der zweite BGH-Strafsenat hat nun entschieden: Eine Richterin, die gar nicht arbeiten darf, verletzt den Grundsatz des "gesetzlichen Richters". Von Wolfgang JanischIrgendwann war den Verteidigern aufgefallen, dass die Darmstädter Richterin schwanger war. Und der Prozess um einen groß angelegten Immobilienbetrug, den das Landgericht zu führen hatte, zog sich hin - es ging um faule Kredite und windige Provisionen. An diesem Montag hat der Bundesgerichtshof alles wieder auf null gestellt: Der Prozess, der immerhin anderthalb Jahre gedauert hat, wird vor dem Landgericht Wiesbaden neu aufgerollt. Eine Vorschrift, die keinen Millimeter Spielraum lässt - auch die Mutter selbst kann sich nicht darüber hinwegsetzen.
Source: Suddeutsche Zeitung November 07, 2016 18:57 UTC