Mieter bekommen keinen Schadenersatz vom Land Hessen, obwohl es bei der Verordnung der Mietpreisbremse Fehler gemacht hat. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte, haftet der Gesetzgeber grundsätzlich nicht gegenüber einzelnen Bürgern. (Aktenzeichen 2-04 O 307/18)Einzelne Mieter haben aber dennoch keinen Anspruch auf Entschädigung für ihrer Ansicht nach zu viel gezahlte Miete, wie das Landgericht am Montag mitteilte. Die Mietpreisbremse habe jedoch 15 Gemeinden umfasst, mit bereits 1,5 Millionen Einwohnern in ihren fünf einwohnerstärksten Kommunen. Im konkreten Fall hatten Mieter geklagt, weil sie für ihre Wohnung 11,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter zahlen mussten.
Source: Neues Deutschland March 25, 2019 09:22 UTC