Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen - News Summed Up

Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen


Kaffeebecher, Menüschalen, Pizzakartons oder Nudelschalen: Der Müll-Trend für Essen und Getränke, die unterwegs konsumiert werden, ist ungebrochen. Seitdem gilt eine Mehrwegangebotspflicht für alle gastronomischen Betriebe, die Essen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik oder Einweg-Getränkebechern (unabhängig vom Material) anbieten. Caterer, Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants müssen dann Mehrwegbehälter als Alternative zu Plastik-Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Anlieferung bereit halten. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter, zum Beispiel bei Kaffee zum Mitnehmen, zur Verfügung stehen. Größere Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränken zu Mitnehmen anbieten, müssen neben Einwegverpackungen aus Kunststoff oder mit einem Kunstoffanteil auch Mehrwegverpackungen anbieten.


Source: Neues Deutschland November 17, 2023 10:20 UTC



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