Demnächst steht eine Grundsatzentscheidung an: Im April wird der Landtag über die Mittel für 16 neue Professuren für das Vorhaben entscheiden. Eigentlich hatten sich Berlin und Brandenburg in den 1990ern in einem Staatsvertrag geeinigt, dass Berlin die Hochschulmedizin für beide Länder vorhält – auch, weil sich Brandenburg die teure Medizin nicht leisten konnte. Zu hören ist, dass es bei der Einrichtung der MHB denn durchaus Ärger mit der Charité gab. Nicht so sehr wegen finanzieller Fragen (Brandenburg beteiligt sich nicht am Zuschuss für die Charité), sondern weil die Charité keine Konkurrenz bei den Vertragskrankenhäusern im Umland wünschte. Aus Sicht Brandenburgs tangiert die Gesundheitsfakultät ohnehin nicht die alte Abmachung, weil dort Aspekte wie Pflege, Rehabilitation, neue Versorgungsangebote oder Ernährung überwiegen.
Source: Der Tagesspiegel March 25, 2018 10:41 UTC