FeedbackAnzeigeMit den Stimmen von CSU und Freien Wählern hat der Landtag am Donnerstag die Altersversorgung der Abgeordneten neu geregelt. Künftig können auch Politiker einen Versorgungsanspruch geltend machen, wenn sie nicht die Mindestdauer von zehn Jahren im Landtag (zwei Legislaturperioden) erreicht haben, zuvor oder im Anschluss aber die fehlenden Jahre als kommunale Mandatszeiten vorweisen können. Die bisherige Regelung habe in Einzelfällen "zu gewissen Härten in der Altersabsicherung" geführt, hieß es zur Begründung im CSU-Antrag. Die Jahre im Landtag wurden dann nur bei der Rentenversicherung angerechnet. Erst vom zehnten Jahr an erhalten die Abgeordneten zur Altersversorgung 33,5 Prozent der monatlichen Diät (7849 Euro).
Source: Suddeutsche Zeitung April 06, 2017 16:41 UTC