FeedbackEine Familie aus München wollte ihr Kind in einer Krippe unterbringen und lehnte daher sechs Angebote der Stadt für Tagesmütter ab. Die Familie schloss einen Vertrag mit einer privaten Kita für 1380 Euro im Monat ab und forderte Geld von der Stadt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Die Stadt muss nicht für den Kitaplatz zahlen. Damit bestätigte das Gericht, wie die Stadt München den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige auslegt. Im konkreten Fall ging es um eine Familie, die von Köln nach München gezogen war und für ihren Sohn zum 1.
Source: Suddeutsche Zeitung October 27, 2017 06:38 UTC