Die Stadt München muss an der Landshuter Allee wieder Tempo 30 einführen. Tempo 30 sei deshalb unverhältnismäßig, so der OB damals. Das Verwaltungsgericht ist dagegen der Auffassung, dass die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 einer „hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage“ entbehre. Diese Werte wurden auch durch Tempo 30 erreicht, in den Jahren zuvor wurde der Grenzwert stets überschritten. Die Landshuter Allee könne so 2026 zur „massiven Staufalle“ mit steigender Abgasbelastung werden.
Source: Suddeutsche Zeitung February 16, 2026 18:32 UTC