Der 49-Jährige muss wegen siebenfacher gefährlicher Körperverletzung und einer durchgeführten Operation ohne Approbation in Haft. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass dem 49-Jährigen der Schutz seiner Patienten schlichtweg "egal war". S. operierte trotz Hygiene- und Sicherheitsmängel, die vom Gesundheitsamt moniert wurden, ohne Haftpflichtversicherung, und ohne die Patienten über mögliche Risiken aufzuklären. Staatsanwältin Heidrich sah das anders. Als da waren: Thomas S. operierte Patienten in Vollnarkose ohne Anästhesisten.
Source: Suddeutsche Zeitung October 29, 2018 17:12 UTC