Wie jedes Jahr verändern sich die Sätze für die Regelleistungen nach SGB und AsylbLG. Zur Höhe der Anpassungen und auch zur Höhe von existenzsichernden Leistungen wird seit Jahren zu Recht viel kritisiert. Die Anpassung um gut 50 € im SGB II/XII zum 01.01.2023 ist neben einer mit allgemein rd. Zudem betrachten die “existenzsichernden“ Leistungen nach dem SGB auch nur Teile des Lebens, das Menschen außerhalb des Leistungsbezuges führen. 3A ASylbLG gilt, obwohl die dazu noch Entscheidung des BVerfG dazu noch aussteht.
Source: Der Tagesspiegel December 28, 2022 22:03 UTC