Ziel der Kanzlei von Joachim Nikolaus Steinhöfel bleibt, „dem Land Schleswig-Holstein im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, das Portal ‚Nius‘ als ‚Gegner‘ bzw. Anfang Februar hatte das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht einen Antrag des Online-Portals „Nius“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mittels eines Eilbeschlusses abgelehnt. Es bestehe kein Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow „Lanz“ am 7. Die Kosten dafür seien vollständig vom Land Schleswig-Holstein getragen worden. Er wurde von persönlichem Fahrer, der Regierungssprecherin sowie Beamten des Landeskriminalamtes (Personenschutz) begleitet.“ Außerdem seien „staatliche Ressourcen“ zum Einsatz gekommen: „Das Land (Schleswig-Holstein, d.
Source: Neues Deutschland March 05, 2026 13:27 UTC