Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs platzt nicht nur aus allen Nähten, es hat auch mit einer immer schwierigeren Klientel zu tun. Im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) sind mehrere Rechtsinstitute zu vollziehen. Straftäter mit Suchtproblem werden vom Gericht zum Zweck einer Entziehungskur im Krankenhaus des Maßregelvollzuges untergebracht. Hat ein Straftäter das Strafverfahren mit Anklage und Verhandlung erst noch vor sich, so wird er nach der Strafprozessordnung, Paragraph 126a, im Maßregelvollzug untergebracht; das Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist dann eine Art Untersuchungshaftanstalt für psychisch Kranke. Maßregelvollzug ist kürzer und angenehmer als GefängnisstrafeHinzu kommt, dass es im Maßregelvollzug trotzdem viel angenehmer ist als im Gefängnis.
Source: Der Tagesspiegel June 10, 2020 08:03 UTC