Münster (dpa/lnw) - Das NRW-Verfassungsgericht befasst sich am kommenden Dienstag (19.11.) Im Juli hatten die Oppositionsfraktionen SPD und Grüne im nordrhein-westfälischen Landtag in Münster einen Normenkontrollantrag eingereicht. Sie wollen die Stichwahl wieder einführen und daher diese Änderung im Kommunalwahlrecht überprüfen lassen. Bei dem neuen Zuschnitt der Wahlkreis werden künftig nur noch Deutsche und EU-Bürger gezählt, dagegen Einwohner aus Drittstaaten nicht mehr. Mit einem Urteil aus Münster wird am Dienstag noch nicht gerechnet.
Source: Suddeutsche Zeitung November 17, 2019 07:18 UTC