FeedbackAnzeigeAn diesem Mittwoch legt eine Kommission ihren Abschlussbericht vor, die 2015 beauftragt worden war, das Sexualstrafrecht grundlegend zu überarbeiten. Das 1400 Seiten starke Werk, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, greift weit über die "Nein heißt Nein"-Reform hinaus. Im Juli verabschiedete der Bundestag eine Reform des Vergewaltigungsparagrafen - "Nein heißt Nein" stand mit einem Mal im Gesetz. Taugt nichts, bringt nichts und ist wahrscheinlich verfassungswidrig, sagt die Kommission: Es handle sich um "symbolisches Strafrecht". Dass hingegen, ebenfalls im vergangenen Jahr, die bloße sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt worden ist, heißt die Kommission ausdrücklich gut.
Source: Suddeutsche Zeitung July 18, 2017 16:51 UTC