Ist das völkerrechtliche Prinzip der Staatenimmunität – nach dem Staaten nicht von Gerichten anderer Staaten abgeurteilt werden dürfen -, tatsächlich unter Druck? Branca: Ja, das ist es, seit Überlebende und Angehörige von NS-Opfern in Italien und Griechenland gegen Deutschland klagen. Entsprechend hat auch Italiens Verfassungsgericht gesagt: Wir wissen, dass wir hier gegen Völkerrecht verstoßen, aber unsere Verfassung zwingt uns dazu. Und wir hoffen, damit auf längere Sicht auch einen Anstoß für Veränderungen im Völkerrecht zu erreichen, das ja Gewohnheitsrecht ist. Branca: Das Beharren auf den alten Standpunkt läuft darauf hinaus, dass er in Konflikt mit einer eher menschenrechtsorientierten Sicht kommt.
Source: Der Tagesspiegel January 03, 2020 12:11 UTC