Die Länder kennen zwar ohne Ausnahme das Instrument der Volksgesetzgebung, und auch für den Bund ist das immer wieder gefordert worden. Doch selbst wenn es so käme: Diese Art von direkter Demokratie ist nicht vergleichbar mit einer Abstimmung, die ein autoritärer Herrscher ansetzt, um seine Kompetenzen auszudehnen. Und wenn so etwas erlaubt ist und gemacht wird, dann muss die Abstimmung wirklich frei und das Verfahren über alle Zweifel erhaben sein. Es ist kein Zufall, dass die britische Premierministerin May versucht, das knappe Brexit-Referendum durch die vorgezogene Wahl des Parlaments auf eine breitere legitimatorische Basis zu stellen. Auch das ist freilich nicht ohne Risiko, denn eine Parlamentswahl ist eben kein Plebiszit.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 30, 2017 19:41 UTC