Knapp zwei Jahre Vertikal-GVO und Sonstiges aus der Welt des Vertriebs­kartellrechts - News Summed Up

Knapp zwei Jahre Vertikal-GVO und Sonstiges aus der Welt des Vertriebs­kartellrechts


Obgleich schon bald zwei Jahre alt, sorgt die im Mai 2022 aktualisierte Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“) nebst zugehörigen Leitlinien nach wie vor für Themen im Vertriebskartellrecht. Vertikale Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Produktions- oder Vertriebskette werden unter den Voraussetzungen der Vertikal-GVO vom Kartellverbot freigestellt (Safe Harbour). In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Festsetzung eines Mindestpreises durch einen Lieferanten für den Weiterverkauf durch seine Abnehmer stets als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung anzusehen ist. Allein die Tatsache, dass eine Vereinbarung eine Kernbeschränkung darstellt, entbindet die Wettbewerbsbehörde nicht von ihrer Pflicht, einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht nachzuweisen. Die Wettbewerbsbehörde muss die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, um eine bezweckte Beschränkung annehmen zu können.


Source: Die Welt January 18, 2024 08:43 UTC



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