Geschädigte Wirecard-Anleger, die von den Abschlussprüfern EY Schadenersatz in Höhe von rund 43 Millionen Euro fordern, müssen in München klagen. Für mehr als 160 geschädigte Wirecard-Anleger, die vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Abschlussprüfer von EY (ehemals Ernst & Young) vor Gericht ziehen, besteht nun Klarheit. In der Frage, wo sie in dem Insolvenzfall auch Schadenersatz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einklagen können, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein Machtwort gesprochen: Über die Klagen gegen EY, deren Deutschlandsitz Stuttgart ist, muss künftig allein das Landgericht München I entscheiden (Az. teilte das Landgericht Stuttgart mit, dass insgesamt rund 300 Anleger-Klagen gegen EY im Zusammenhang mit Wirecard eingegangen seien. Man werde auch künftig jeden Einzelfall prüfen, der am Landgericht in Stuttgart vorgelegt werde, diesen dann aber nach München verweisen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 30, 2021 17:15 UTC