Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen "Die Zeit" und "Süddeutsche Zeitung" - News Summed Up

Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen "Die Zeit" und "Süddeutsche Zeitung"


Einem ausländischen Staat stehen keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien zu. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt das Königreich Marokko die Betreiberin des Nachrichtenportals „ZEIT ONLINE“ sowie die Verlegerin der Tageszeitung „Süddeutsche Zeitung“ und Betreiberin des dazugehörigen Online-Nachrichtenportals auf Unterlassung von Verdachtsäußerungen in Anspruch. Das Königreich Marokko behauptet, es gehöre weder zu den Kunden des Herstellers der Überwachungssoftware noch habe es die Software „Pegasus“ erworben oder verwendet. Dem Königreich Marokko steht gegen die Verlegerin bzw. die Verletzung des Ansehens eines ausländischen Staates unter Strafe stellt.


Source: Suddeutsche Zeitung February 25, 2026 06:57 UTC



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