Das Kartellamt hat die Unternehmen untersucht und verbotene Absprachen entdeckt. Acht Lesezirkel-Unternehmen müssen wegen verbotener Absprachen Bußgelder von insgesamt rund drei Millionen Euro zahlen. Zum Kundenkreis der Lesezirkel-Anbieter gehören zum einen Privatpersonen und zum anderen die sogenannte „öffentliche Auslage“ etwa in Arztpraxen, Friseursalons und Gaststätten. Sie sprach sich jeweils mit den anderen, nur regional tätigen Unternehmen ab, wie die Behörde mitteilte. Mehr zum Thema 1/Zwei Lesezirkel arbeiteten mit dem Kartellamt zusammen; ihre Geldbußen wurden deshalb ermäßigt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 13, 2019 11:37 UTC