Mit ungewohnt kritischen Worten hat das Kammergericht seinen Beschluss begründet, den mutmaßlichen Kinderschänder Christian M. vorerst auf freien Fuß zu setzen. Deshalb hob das Kammergericht den Haftbefehl auf. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, sagte dazu: „Der aktuelle Fall ist nicht der erste Weckruf für die Landespolitik. Februar einen neuen Haftbefehl; diesen legte es dem Kammergericht zur Prüfung vor. Das reicht nicht, um einen Verdächtigen festzuhalten, und so hob das Kammergericht den Haftbefehl auf.
Source: Der Tagesspiegel March 22, 2019 12:55 UTC