Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet an diesem Mittwoch über zwei Eigenbedarfskündigungen wegen eines Härtefalls. In dem einen Verfahren hat ein Familienvater einer 80 Jahre alten Mieterin gekündigt, die seit 45 Jahren in einer Berliner Wohnung lebt. Weil die alte Dame aber schon so lange dort wohnt und ihr eine Demenz attestiert wurde, muss sie nicht ausziehen. Dagegen legte der Familienvater Revision vor dem BGH ein (VIII ZR 180/18). Dagegen zogen diese vor den BGH (VIII ZR 167/17).
Source: Der Tagesspiegel May 22, 2019 06:30 UTC