Alter und Mietdauer genügen nicht, um sich als Mieter gegen einen Rauswurf bei Eigenbedarf zu wehren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine lange Mietdauer oder ein hohes Alter allein nicht ausreicht, um sich gegen Kündigung wegen Eigenbedarfs zu wehren. In einem Berliner Fall hatte die Revision eines Eigentümers Erfolg: Ein Familienvater hatte einer 80 Jahre alten Mieterin gekündigt, weil er für seine junge Familie selbst mehr Platz brauche. AnzeigeNach dem Gesetz kann ein Vermieter einem Mieter kündigen, wenn er Eigenbedarf für sich, seine Familie oder Angehörige seines Haushalts geltend macht. Damit präzisierte der BGH seine Rechtsprechung zur Frage, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann.
Source: Die Welt May 22, 2019 16:26 UTC