Hillmann beantragte unter Heranziehung des einschlägigen Paragraphen im Strafgesetzbuch der DDR zwölf Jahre Haft. Der ehemalige Bundesanwalt Förster versuchte, die Argumentation der Staatsanwältin mit allgemeinen Erwägungen abzustützen und verwies auf die angeblich »herausragende zeitgeschichtliche Bedeutung« des Verfahrens. Ein Strafmaß beantragte Förster nicht. Auch Niwinski beantragte kein Strafmaß. Andrea Liebscher, die Verteidigerin von N., stellte fest, dass N. jahrelang keinerlei Kenntnis davon hatte, dass gegen ihn ermittelt wurde.
Source: Die Welt October 07, 2024 21:19 UTC