Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied, muss die Adoption der Kinder des Partners auch in einer stabilen nichtehelichen Beziehung möglich sein. Die Beschränkung der Stiefkindadoption auf Ehepaare soll sicherstellen, dass adoptierende Eltern in einer stabilen Beziehung leben. Ebenso habe der Ausschluss der Stiefkindadoption durch nichteheliche Paare keinen Einfluss darauf, ob diese Kinder dort in günstigen und stabilen Beziehungen aufwachsen. Im Interesse der Kinder müsse die Stiefkindadoption daher auch in stabilen nichtehelichen Partnerschaften möglich sein. Ob die bisherige Regelung neben den Kindern auch die nichtehelichen Paare und Lebenspartnerschaften verfassungswidrig benachteiligt, ließen die Karlsruher Richter offen.
Source: Die Welt May 02, 2019 08:13 UTC