Kommt es auf den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), werden Verkauf und Werbung beschränkt. Weil der „Oberprüfstelle für Schund- und Schmutzschriften“, wie der BPjM-Vorläufer zur Weimarer Zeit hieß, der zweifelhafte Ruf anhaftet, eine Zensurbehörde zu sein. Es gibt etliche Beispiele indizierter Werke, bei denen man aus heutiger Sicht den Kopf schütteln muss, wie sie auf die Liste gelangen konnten. Manches, was mal indiziert wurde, wirkt heute perverser denn jeAndererseits gibt es auch wohl ähnlich viele Beispiele, bei denen man sich fragen muss, weshalb es nicht früher ging. Aber hier legen sie es darauf an, als Statement.
Source: Der Tagesspiegel April 21, 2018 14:15 UTC