Schulbücher müssen von Hartz-IV-Empfängern nicht mehr aus dem Schulbedarfspaket bezahlt werdenAnzeigeKosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern vom Jobcenter bezahlt werden. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale. Das sei aber „eine planwidrige Regelungslücke“, weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse. „So wurde ein gangbarer Weg gefunden, ohne dass man das Bundesverfassungsgericht anrufen muss.“ Eine Revision wurde zugelassen.
Source: Die Welt January 15, 2018 13:29 UTC