Zum Schutz vor ansteckenden Masern greift nun auch die zweite Stufe der vor zwei Jahren eingeführten Impfpflicht für Schulen und Kitas. Am Sonntag endet die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Seit März 2020 gilt die Pflicht schon für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen. März 2020 schon in den Einrichtungen waren.
Source: Der Tagesspiegel July 31, 2022 17:27 UTC