Der inzwischen 40-jährige Angestellte hatte die beiden, die ebenfalls Hobby-Schiedsrichterinnen waren, im Rahmen seiner Tätigkeit als Referee kennengelernt. Sie vertrauten dem Angeklagten und ließen sich auch von ihm zu sich nach Hause in seine Wohnung südlich von München einladen. Vor Beginn des Prozesses hatte der 40-jährige Angestellte bereits mit der zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 8500 Euro abgeschlossen. Zu den Aussagen, die die junge Frau bei der Polizei und dann im Laufe der Ermittlungen gemacht hatte, holte das Gericht ein Gutachten einer Aussagepsychologin ein. Darin kam die Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die junge Frau wahre Angaben zu dem von ihr geschilderten Tat des Angeklagten gemacht habe.
Source: Suddeutsche Zeitung February 14, 2026 04:35 UTC