Anders gesagt: Aus Hamburgs Sicht wird das „Kann“ aus Karlsruhe auf gehoben durch das „Muss nicht“ der Stadt, angesichts des eingeräumten Entscheidungsspielraums. Mehr zum ThemaDas Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte vor dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts das von den Gegnern des G-20-Gipfels geplante Camp am 23. Juli sollten unter dem Motto „Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“ rund 10.000 Teilnehmer im Stadtpark übernachten. Juli die Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G 20) in der Hansestadt zusammen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte am Mittwoch ein Verbot der Abschlusskundgebung auf dem Heiligengeistfeld.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 29, 2017 01:48 UTC