Der 96-jährige Ex-SS-Mann wollte aus gesundheitlichen Gründen die Haft nicht antreten. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen ab, damit war der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft. Schwere Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbarAnzeigeEin Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht.
Source: Die Welt January 17, 2018 08:38 UTC