Gerichtsentscheidung: Wahl-O-Mat darf in aktueller Form nicht weiter betrieben werden - News Summed Up

Gerichtsentscheidung: Wahl-O-Mat darf in aktueller Form nicht weiter betrieben werden


Knapp eine Woche der Europawahl hat das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag der Partei Volt Deutschland am Montag der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, ihr Internetangebot Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Mit Hilfe des Wahl-O-Mat können Wähler herausfinden, welche der zur Wahl zugelassenen Parteien den eigenen politischen Positionen am nächsten stehen. Dazu sind in dem Onlineangebot 38 Thesen zu unterschiedlichen Themenfeldern der Europapolitik aufgeführt, die von den 41 zugelassenen Parteien und politischen Vereinigungen beantwortet wurden. In diesem Anzeigemechanismus sieht das Kölner Gericht eine faktische Benachteiligung kleinerer beziehungsweise unbekannterer Parteien, zu denen auch Volt Deutschland gehöre. Mehr zum Thema Wahl-O-Mat Wie der Wahl-O-Mat auf das Wahlverhalten wirktDaniel Kraft, Pressesprecher der Bundeszentrale für politische Bildung sagte: „Wir nehmen den Wahl-o-Maten sofort vom Netz“.


Source: Der Tagesspiegel May 20, 2019 15:27 UTC



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