Die AfD kann sich vor der Bundestagswahl nicht als verfolgte Unschuld aufspielen und behaupten, die Bundesregierung behindere über den Verfassungsschutz eine Oppositionspartei. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, erst 2022 zu entscheiden, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf, nimmt der AfD die Märtyrerei. Angesichts der Nähe zur Bundestagswahl würde das Gericht inzwischen selbst in Verdacht geraten, mit einer Entscheidung in den anhängigen Eilverfahren pro oder contra AfD insgeheim Politik zu machen. Deshalb ist es gut, dass das Gericht betont, aus Respekt vor der Entscheidung der Wählerinnen und Wähler jetzt kein Urteil im Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz zu sprechen. Doch die Richter hatten bereits im Februar das 1000-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes zum Verdachtsfall AfD erhalten.
Source: Der Tagesspiegel July 08, 2021 15:22 UTC