Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss weitere Auskünfte zu seiner weitgehend vertraulich gehaltenen Zusammenarbeit mit Journalistinnen und Journalisten geben. Demnach muss der BND mitteilen, welche Medienvertreter er an welchen Terminen zum Zwecke des Kennenlernens auf seine besonders geschützte Liegenschaft in Berlin-Mitte lässt. Dem Auskunftsinteresse des Klägers stehen keine schutzwürdigen privaten Interessen der betroffenen Journalisten und der von ihnen vertretenen Medien entgegen, entschieden die Richter. Nach Ansicht des Gerichts stellt dies einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recherche- und Redaktionsgeheimnis der betroffenen Medienvertreter und Medien dar. Der BND antwortet, wenn er antwortet, nur geheimDer BND beantwortet grundsätzlich keine Journalisten-Anfragen öffentlich, die seine operative Tätigkeit im Rahmen der Auslandsaufklärung betreffen.
Source: Der Tagesspiegel July 08, 2021 18:45 UTC